Die Kündigungsbedingungen ergeben sich aus der Vereinssatzung. Zur
Zeit kann bis drei Monate vor Jahresende gekündigt werden.
Die Kündigung ist schriftlich (formlos) - im Zweifelsfall per Einschreiben - beim Vereinsvorstand einzureichen. Sie erhalten eine Bestätigung der Kündigung, die für Sie der Nachweis der Kündigung
ist und entsprechend aufbewahrt werden sollte.